Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen


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Für Privatpersonen oder Betriebe, die keine Vor-Ort-Betreuung ihrer Mitarbeiter einrichten können, bieten wir eine arbeitsmedizinische Sprechstunde in unseren Praxen an.


Diese Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 13:00 bis 15:30 Uhr statt.

Ort: MVZ Ihre Hausärzte, Hermann-Ehlers-Straße 16, 49082 Osnabrück


Was sind Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen?

Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, Gesundheit und Sicherheit im Berufsleben zu erhalten. Gesetze und Regelungen, wie ArmMedVV, ASiG, ArbSchG legen fest, wie und wann Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen.


  • Pflichtvorsorgen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden. Sie basieren auf der Gefährdungsanalyse ihres Betriebs. Häufige Beispiel sind die "G42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefahr" oder die "G30 - Hitzearbeit".


  • Angebotsvorsorgen müssen bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden. Ein häufiges Beispiel ist die "G37 - Bildschirmarbeitsplätze". Der Betrieb muss Ihnen die Vorsorge anbieten, Sie können diese jedoch ablehnen.

  • Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.


Eignungsuntersuchungen prüfen, ob Sie in der Lage sind, eine bestimmte Arbeit sicher auszuführen. Ein häufiges Beispiel ist die "G25 - Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeit" oder die "G26 - Atemschutzgeräte" bei Feuerwehren. Eignungsuntersuchungen sind oft Voraussetzung für Tätigkeiten mit besonderen körperlichen oder psychischen Anforderungen und tragen auch zum Schutz Dritter bei. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die angibt, ob Sie für die Aufgabe "geeignet", "eingeschränkt geeignet" oder "nicht geeignet" sind. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Bescheinigung dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.


Häufige Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen

G42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Die Untersuchung gliedert sich in einen allgemeinen und einen speziellen Teil. Im allgemeinen Teil werden eine Anamnese erhoben und der Impfstatus überprüft. Im speziellen Teil werden dann, je nach Tätigkeit, spezifische Risiken bewertet und entsprechende Empfehlungen gegeben.


Die Vorsorgeuntersuchung ist bei Tätigkeiten erforderlich, die mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden sind. Sie ist besonders relevant für Beschäftigte in Gesundheitsberufen, der Kinderbetreuung sowie in Bereichen wie der Abfallverwertung, Abwasserwirtschaft, Forstwirtschaft, Tiermedizin und vielen weiteren. Diese Vorsorge betrachtet zum Beispiel Infektionskrankheiten wie Hepatitis A und B, FSME, Borreliose, klassische Kinderkrankheiten und viele andere.

G25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Die Untersuchung ist auf die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes zugeschnitten und umfasst in der Regel eine Anamnese, Sehtests, Hörtests, Blutdruckmessungen und ein EKG. Auch Blut- und Urinuntersuchungen können durchgeführt werden, um gesundheitliche Risiken auszuschließen.


Es handelt sich um eine Eignungsuntersuchung. Sie richtet sich an Beschäftigte, die beruflich Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte führen, steuern oder überwachen. Dazu zählen Tätigkeiten wie das Führen von Gabelstaplern, Kränen, Erdbaumaschinen oder Pistenraupen sowie Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen und in Leitwarten. Die Untersuchung überprüft, ob Mitarbeiter körperlich und geistig für diese Aufgaben geeignet sind, wobei auch auf eine Gefährdung Dritter geachtet wird.

G41 - Arbeiten mit Absturzgefahr

Die Untersuchung ist auf Arbeitsplätze mit Absturzgefahr abgestimmt. Sie umfasst eine Anamnese, Sehtests, Hörtests sowie eine Beurteilung des Gleichgewichtssinns und der körperlichen Belastbarkeit. Ergänzend werden Blutdruckmessungen, EKG und weitere Checks durchgeführt. Es wird auf mögliche Vorerkrankungen geachtet, die das Risiko eines Unfalls erhöhen könnten.

Infrage kommende Berufe sind beispielsweise Dachdecker, Gerüstbauer oder Mitarbeiter im Hochbau. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, die potenziell gefährlichen Aufgaben sicher zu bewältigen. Ein regelmäßiger Check ist wichtig, um kontinuierlich sicherzustellen, dass Ihre Gesundheit den Anforderungen des Arebitsplatzes entspricht.

G37 - Bildschirmarbeitsplätze

Diese Untersuchung ist auf die spezifischen Anforderungen von Bildschirmarbeitsplätzen zugeschnitten. Sie umfasst in der Regel eine Anamnese, Sehtests, sowie eine Untersuchung des Bewegungsapparates. Je nach Bedarf können auch weitere diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden, um gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen.

Es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung. Sie richtet sich an Beschäftigte, die regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, beispielsweise in Büros, Call-Centern oder bei der Datenverarbeitung. Die Untersuchung gibt Hinweise zur Prävention von arbeitsbedingten Beschwerden wie Augenbelastungen, Kopf- und Nackenschmerzen oder Rückenproblemen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren und eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu fördern. Bei Indikation wird eine Bildschirmarbeitsplatzbrille empfohlen.